Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 83a. Unbefugtes Tragen von Uniformen, BGBl. I Nr. 151/2004, gültig von 01.07.2005 bis 31.03.2012

5. Teil Strafbestimmungen