Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 77. Verfahren, BGBl. I Nr. 161/2013, gültig von 01.01.2014 bis 23.12.2014

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

3. Hauptstück Erkennungsdienst