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SPG § 73. Löschen erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen, BGBl. I Nr. 13/2012, gültig von 01.04.2012 bis 30.06.2014

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

3. Hauptstück Erkennungsdienst