Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 6. Bundesminister für Inneres, BGBl. I Nr. 50/2012, gültig von 01.09.2012 bis 30.06.2016

1. Teil

2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung