Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 6. Bundesminister für Inneres, BGBl. I Nr. 148/2021, gültig ab 01.12.2021

1. Teil

2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung