Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 58e. Zentrale Datenanwendung zur Einsatzunterstützung, BGBl. I Nr. 61/2016, gültig von 01.01.2017 bis 24.05.2018

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst