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SPG § 57. Zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung, BGBl. I Nr. 61/2016, gültig von 01.08.2016 bis 31.08.2017

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst