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SPG § 57. Zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung, BGBl. I Nr. 43/2014, gültig von 01.07.2014 bis 31.07.2016

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst