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SPG § 57. Zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung, BGBl. I Nr. 161/2013, gültig von 01.08.2013 bis 30.06.2014

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst