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SPG § 55b. Durchführung der Sicherheitsüberprüfung, BGBl. I Nr. 146/1999, gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2014

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst