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SPG § 55a. Fälle der Sicherheitsüberprüfung, BGBl. I Nr. 43/2014, gültig von 01.07.2014 bis 24.05.2018

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst