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SPG § 53a. Datenanwendungen der Sicherheitsbehörden, BGBl. I Nr. 161/2013, gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2016

4. Teil Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Ermittlungsdienst