Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SPG § 39. Betreten und Durchsuchen von Grundstücken, Räumen und Fahrzeugen, BGBl. I Nr. 114/2007, gültig ab 01.01.2008

3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

2. Abschnitt Besondere Befugnisse