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SPG § 38a. Wegweisung und Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen, BGBl. I Nr. 72/2009, gültig von 04.08.2009 bis 31.08.2013

3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

2. Abschnitt Besondere Befugnisse