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SPG § 31. Richtlinien für das Einschreiten, BGBl. Nr. 566/1991, gültig ab 01.05.1993

3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück Allgemeines