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SPG § 29., BGBl. Nr. 566/1991, gültig von 01.05.1993 bis 30.09.2000

3. Teil Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück Allgemeines