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SPG § 25. Sicherheitspolizeiliche Beratung, BGBl. I Nr. 105/2019, gültig von 01.09.2021 bis 23.12.2020

2. Teil Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei

2. Hauptstück Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit