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SpaltG § 13. Beilagen zur Anmeldung, BGBl. Nr. 304/1996, gültig von 01.07.1996 bis 31.07.2011

2. Teil: Spaltung zur Neugründung

§ 13. Beilagen zur Anmeldung

Der Anmeldung sind in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift beizufügen:

1. die Niederschrift des Spaltungsbeschlusses samt Spaltungsplan;

2. die allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber;

3. den Spaltungsbericht gemäß § 4 und den Prüfungsbericht gemäß § 5;

4. die nach den Gründungsvorschriften für die Eintragung der neuen Gesellschaften erforderlichen weiteren Urkunden;

5. die Genehmigung, falls die Spaltung einer behördlichen Genehmigung bedarf;

6. der Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung gemäß § 7 Abs. 1;

7. die Erklärungen gemäß § 2 Abs. 3;

8. der Nachweis der Sicherheit gemäß §§ 9 und 11.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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