SolvaV § 91. Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit für die Berechnungen nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013
2. Teil Kreditrisiko
3. Hauptstück Kreditrisikominderung
1. Abschnitt
1. Unterabschnitt Dingliche Sicherheiten und Netting
§ 91. Zusätzliche Anerkennungsfähigkeit für die Berechnungen nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge und die erwarteten Verlustbeträge mit einem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen, können zusätzlich die Besicherungen gemäß § 92 bis 94 berücksichtigen.
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