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SolvaV § 55. Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Retail-Forderungen, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

2. Teil Kreditrisiko

2. Hauptstück Auf internen Ratings basierender Ansatz

2. Abschnitt Mindestanforderungen

§ 55. Anforderungen an Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für Retail-Forderungen

Für Forderungen gemäß § 22b Abs. 2 Z 4 BWG sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:

1. Künftige Inanspruchnahmen können entweder in den Schätzungen der Umrechnungsfaktoren oder in den LGD-Schätzungen berücksichtigt werden und

2. die den Schätzungen der Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegten Daten haben sich auf einen Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren zu beziehen; historische Daten müssen nicht mit gleichem Gewicht berücksichtigt werden, wenn die aktuelleren Daten nachweislich eine bessere Prognosekraft besitzen.

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