SolvaV § 52. Anforderungen an LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

2. Teil Kreditrisiko

2. Hauptstück Auf internen Ratings basierender Ansatz

2. Abschnitt Mindestanforderungen

§ 52. Anforderungen an LGD-Schätzungen für Retail-Forderungen

Kreditinstitute haben für die eigenen LGD-Schätzungen bei Forderungen gemäß § 22b Abs. 2 Z 4 BWG folgende zusätzliche Anforderungen zu erfüllen:

1. Die eigenen LGD-Schätzungen können auch aus den tatsächlichen Verlusten und geeigneten PD-Schätzungen hergeleitet werden;

2. künftige Inanspruchnahmen können entweder in den Umrechnungsfaktoren oder den LGD-Schätzungen berücksichtigt werden;

3. bei angekauften Retail-Forderungen können externe und interne Referenzdaten zur Schätzung der LGD verwendet werden und

4. die den LGD-Schätzungen zugrunde gelegten Daten haben sich auf einen Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren zu beziehen; historische Daten müssen nicht mit gleichem Gewicht berücksichtigt werden, wenn die aktuelleren Daten nachweislich eine bessere Prognosekraft besitzen.

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