5. Teil Kontrahentenausfallrisiko von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften
5. Hauptstück
§ 252. Interne Revision
Die interne Revision hat die Steuerung des Kontrahentenausfallrisikos regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung hat sowohl die Tätigkeiten der Kredit- und Handelsabteilungen als auch die Tätigkeit der Organisationseinheit gemäß § 249 zu umfassen. Der gesamte Prozess der Steuerung des Kontrahentenausfallrisikos ist regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich einer Prüfung zu unterziehen, wobei jedenfalls die folgenden Aspekte zu prüfen sind:
1. Die Angemessenheit der Dokumentation gemäß § 250 Abs. 2 und der Verfahren zur Steuerung des Kontrahentenausfallrisikos;
2. die Organisation der Kontrahentenausfallrisikosteuerung gemäß § 249;
3. die Einbeziehung der Messergebnisse des Kontrahentenausfallrisikos in die tägliche Risikosteuerung;
4. der Genehmigungsprozess für die von den Mitarbeitern des Front Office und des Back Office verwendeten Risikomodelle und Bewertungssysteme;
5. die Validierung aller wesentlichen Änderungen der Kontrahentenausfallrisiko-Messverfahren;
6. der Umfang der vom Risikomessmodell erfassten Kontrahentenausfallrisiken;
7. die Qualität des Managementinformationssystems;
8. die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zur Ermittlung des Kontrahentenausfallrisikos;
9. die Verifizierung der Schlüssigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit sowie Unabhängigkeit der im Modell verwendeten Datenquellen;
10. die Genauigkeit und Angemessenheit der Annahmen über Volatilitäten und Korrelationen;
11. die Genauigkeit der Bewertung- und Risikotransformationsberechnungen und
12. die Überprüfung der Modellgenauigkeit durch häufige Rückvergleiche.
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