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SolvaV § 239. Höhe der Risikoposition, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

5. Teil Kontrahentenausfallrisiko von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Geschäften mit langer Abwicklungsfrist und Lombardgeschäften

4. Hauptstück

§ 239. Höhe der Risikoposition

(1) Bei Geschäften mit linearem Risikoprofil mit Ausnahme der Schuldtitel ergibt sich die Höhe der Risikoposition aus der Multiplikation des in die Landeswährung des Kreditinstituts umgerechneten Marktpreises mit der Menge der zugrunde liegenden Finanzinstrumente oder Rohstoffe.

(2) Bei Schuldtiteln und Zahlungskomponenten ergibt sich die Höhe der Risikoposition aus der Multiplikation des in der Landeswährung des Kreditinstituts ausgedrückten Nominalwerts der ausstehenden Bruttozahlungen einschließlich des Nominalbetrags des Geschäfts mit der Zinssensitivität des Schuldtitels oder der Zahlungskomponente. Die Zinssensitivität ist hierbei die Sensitivität des Werts des Schuldtitels oder der Zahlungskomponente bezüglich des Zinssatzes. Vertragliche Vereinbarungen mit multiplikativer Wirkung sind bei der Berechnung des Nominalwerts zu berücksichtigen.

(3) Bei einem Credit Default Swap ergibt sich die Höhe der Risikoposition aus der Multiplikation des Nominalwerts des Referenzschuldtitels mit der Restlaufzeit des Swaps.

(4) Bei einem OTC-Derivatgeschäft mit nicht linearem Risikoprofil, einschließlich Optionen und Swaptions, mit Ausnahme eines, dem ein Schuldtitel zugrunde liegt, berechnet sich die Höhe der Risikoposition, indem in einem ersten Schritt der in die Landeswährung des Kreditinstituts umgerechnete Marktpreis mit der Menge der zugrunde liegenden Finanzinstrumente oder Rohstoffe multipliziert wird und dieses Produkt weiters mit der Preissensitivität des OTC-Derivatgeschäfts multipliziert wird. Die Preissensitivität ist hierbei die Sensitivität des Werts des OTC-Derivatgeschäfts bezüglich des Preises des zugrunde liegenden Finanzinstruments oder Rohstoffs.

(5) Bei einem OTC-Derivatgeschäft mit nicht linearem Risikoprofil, einschließlich Optionen und Swaptions, dem ein Schuldtitel oder eine Zahlungskomponente zugrunde liegt, berechnet sich die Höhe der Risikoposition, indem in einem ersten Schritt der in der Landeswährung des Kreditinstituts ausgedrückte Nominalwert der ausstehenden Bruttozahlungen einschließlich des Nominalbetrags des Geschäfts mit der Zinssensitivität des Schuldtitels oder der Zahlungskomponente gemäß Abs. 2 multipliziert und in einem zweiten Schritt dieses Produkt mit der Preissensitivität des OTC-Derivatgeschäfts gemäß Abs. 4 multipliziert wird. Vertragliche Vereinbarungen mit multiplikativer Wirkung sind bei der Berechnung des Nominalwerts zu berücksichtigen.

(6) Bei Sicherheiten, die im Rahmen eines Derivatgeschäfts bestellt werden, haben Kreditinstitute bei der Bestimmung der Höhe der Risikoposition von einem Kontrahenten bestellte Sicherheiten wie eine Forderung an den Kontrahenten im Rahmen eines Derivatgeschäfts, das am selben Tag fällig ist, zu behandeln. Eine dem Kontrahenten gestellte Sicherheit ist wie eine Verpflichtung dem Kontrahenten gegenüber zu behandeln, die am selben Tag fällig ist.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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