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SolvaV § 206. Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

4. Teil Risikoarten gemäß § 22o Abs. 2 BWG

1. Hauptstück Handelsbuch

4. Abschnitt Besondere Bestimmungen zum Positionsrisiko

§ 206. Allgemeines und spezifisches Positionsrisiko

Das Positionsrisiko in zinsbezogenen Instrumenten und Substanzwerten umfasst das spezifische und das allgemeine Positionsrisiko. Dabei gilt:

1. Das spezifische Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung eines Wertpapiers auf Grund von Faktoren, die auf den Emittenten oder, im Fall eines abgeleiteten Instruments auf den Emittenten des zugrunde liegenden Instruments zurückzuführen ist und

2. das allgemeine Positionsrisiko ist das Risiko einer Preisänderung einer Position, die bei

a) zinsbezogenen Instrumenten auf eine Änderung des Zinsniveaus und bei

b) Substanzwerten auf eine allgemeine Bewegung am Aktienmarkt zurückzuführen ist und diese Faktoren in keinem Zusammenhang mit den spezifischen Merkmalen einzelner Wertpapiere stehen.

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