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SolvaV § 193. Geschäftsumfeld und interne Kontrollfaktoren, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

3. Teil Operationelles Risiko

3. Hauptstück

§ 193. Geschäftsumfeld und interne Kontrollfaktoren

(1) Die Risikobewertungsmethodik der Kreditinstitute hat die maßgeblichen Faktoren des Geschäftsumfelds und des internen Kontrollsystems zu erfassen, die das operationelle Risikoprofil beeinflussen können.

(2) Die Sensitivität der Risikoschätzungen bezüglich Veränderungen dieser Faktoren und deren relative Gewichtung sind umfassend zu begründen. Zusätzlich zur Erfassung von Risikoveränderungen auf Grund veränderter Risikokontrollen hat die Risikobewertungsmethodik einen möglichen Risikoanstieg auf Grund gestiegener Komplexität in den Tätigkeiten oder auf Grund eines vergrößerten Geschäftsvolumens abzudecken.

(3) Kreditinstitute haben die Risikobewertungsmethodik zu dokumentieren und einer regelmäßigen unabhängigen Überprüfung zu unterziehen.

(4) Kreditinstitute haben den Prozess und die Ergebnisse durch Vergleich mit den tatsächlichen internen Verlusterfahrungen sowie den relevanten externen Daten neu zu bewerten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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