SolvaV § 192. Szenario-Analyse, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

3. Teil Operationelles Risiko

3. Hauptstück

§ 192. Szenario-Analyse

Kreditinstitute haben auf der Grundlage von sachkundigen Beurteilungen Szenario-Analysen in Verbindung mit externen Daten einzusetzen, um ihre Gefährdung durch sehr schwerwiegende Risikoereignisse zu bewerten. Diese Bewertungen sind im Zeitablauf zu validieren und auf Grund von Vergleichen mit den tatsächlichen Verlusterfahrungen gegebenenfalls anzupassen, um die Aussagekraft sicherzustellen.

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