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SolvaV § 172. Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im ratingbasierten Ansatz, BGBl. II Nr. 266/2013, gültig von 10.10.2006 bis 31.12.2013

2. Teil Kreditrisiko

4. Hauptstück Verbriefungspositionen

1. Abschnitt Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge und erwarteten Verlustbeträge

§ 172. Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Verbriefungspositionen mit Kreditrisikominderung im ratingbasierten Ansatz

Kreditinstitute, die den gewichteten Forderungsbetrag unter Zugrundelegung des ratingbasierten Ansatzes berechnen, können den Forderungswert und den gewichteten Forderungsbetrag für eine Verbriefungsposition, für die eine zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherung besteht, gemäß den § 83 bis 155 und unter Zugrundelegung des Kreditrisiko-Standardansatzes anpassen.

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