SolvaV § 140. Sonstige im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherungen, BGBl. II Nr. 253/2007, gültig von 27.09.2007 bis 30.12.2010

2. Teil Kreditrisiko

3. Hauptstück Kreditrisikominderung

3. Abschnitt Effekt der Kreditrisikominderung

3. Unterabschnitt Sonstige dingliche Sicherheiten

§ 140. Sonstige im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes zum Zweck der Kreditrisikominderung verwendbare Besicherungen

Zum Zweck der Errechnung des gewichteten Forderungsbetrags bei sonstigen im Rahmen der Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes gemäß § 92 bis 94 verwendbaren Sicherheiten entspricht der Verlustquote bei Ausfall (LGD) die effektive Verlustquote bei Ausfall (LGD*). Übersteigt das Verhältnis des Wertes der Besicherung zum Forderungswert (C/E) den in der folgenden Tabelle unter C** festgelegten Wert, so entspricht LGD* dem in der folgenden Tabelle genannten Wert. Ist das Verhältnis des Werts der Besicherung zum Forderungswert kleiner als der unter C* festgelegte Wert, so entspricht LGD* der gemäß § 36 bis 82 für eine unbesicherte Forderung an diesen Kontrahenten bestimmten Verlustquote. Liegt das Verhältnis C/E zwischen den Werten von C* und C**, so sind zwei Forderungen zu bilden, wobei für eine der beiden der erforderliche BesicherungsºC** gegeben ist.

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LGD* bei LGD* bei Erforder- Erforder-

vorrangigen nachran- licher licher

Forderungen gigen Mindest- Mindest-

Forderungen be- be-

sicherungs- sicherungs-

grad der grad der

Forderung Forderung

(C*) (C**)

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Forderungen 35 vH 65 vH 0 vH 125 vH

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Wohn- und

Gewerbeimmo- 35 vH 65 vH 30 vH 140 vH

bilien

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Sonstige

Sachsicher- 40 vH 70 vH 30 vH 140 vH

heiten

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