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Solarienverordnung Anlage 3 Anhang 2 Informationsblatt betreffend die Benützung von Solarien, BGBl. Nr. 147/1995, gültig ab 01.03.1995

Anlage 3 Anhang 2 Informationsblatt betreffend die Benützung von Solarien

Unter keinen Umständen sollten Solarien benützen:

1. Personen mit Hauttyp I oder II (siehe unten), da diese besonders empfindlich gegen UV-Strahlung sind.

2. Personen

- mit einer großen Zahl von Muttermalen

- mit Neigung zur Bildung von Sommersprossen

- die bereits starke Sonnenbrände, besonders in der Kindheit, hatten

- in deren Familiengeschichte bösartiger Hautkrebs (Melanom) aufgetreten ist.

3. Personen, die ein Medikament verwenden, das als photoaktiv bekannt ist. Im Zweifelsfall Arzt oder Apotheker fragen.

4. Personen, die bereits einen ausgedehnten Hautschaden auf Grund von UV-Bestrahlung durch die Sonne haben oder bei denen bösartige Hautschäden, auch im Vorstadium, aufgetreten sind.

5. Kinder.

Bei der Benützung eines Solariums ist zu beachten:

1. Solarien sollten nicht benützt werden, wenn am gleichen Tag Parfums oder Körperlotionen oder -sprays angewendet wurden.

2. Zunächst ist die Hautempfindlichkeit zu testen: Da die Empfindlichkeit individuell sehr verschieden ist, soll die erste Sitzung nur die halbe Zeit der vom Gerätehersteller angegebenen Bestrahlungszeit betragen. Tritt eine unerwünschte Reaktion auf, ist eine weitere Benützung von Solarien nicht ratsam.

3. Personen mit einer Hautkrankheit sollten den Rat eines Arztes einholen, bevor sie ein Solarium benützen.

4. Bei regelmäßigen Bestrahlungen:

- nicht öfter als zweimal wöchentlich

- höchstens 30 Sitzungen jährlich

- Pausen einlegen

Zusätzliche UV-Bestrahlungen in Freizeit, Urlaub und Beruf sollten berücksichtigt werden!

5. Beachten Sie den Bestrahlungsplan, die empfohlenen höchsten Bestrahlungszeiten und die übrigen Ausführungen der Gebrauchsanweisung, die im Aufstellungsraum des UV-Bestrahlungsgerätes aufliegt.

6. Verwenden Sie stets die zum UV-Bestrahlungsgerät gehörenden Schutzbrillen.

Hauttyp I

Haut auffallend hell; Sommersprossen; Haare rötlich; bräunt niemals; höchste Sonnenbrandneigung

Hauttyp II

Haut etwas dunkler als I; Sommersprossen selten; geringe Bräunung; hohe Sonnenbrandneigung

Hauttyp III

Haut hell bis hellbraun; keine Sommersprossen; gute Bräunung; ziemlich geringe Sonnenbrandneigung

Hauttyp IV

Haut hellbraun bis oliv; keine Sommersprossen; sehr gute Bräunung; kaum Sonnenbrandneigung

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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