SKS-PV Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung von Risikobereichen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, BGBl. II Nr. 340/2018, gültig ab 01.01.2019

4. Hauptstück Schlussbestimmungen

Anlage 1 Beispielhafte Aufzählung von Risikobereichen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

1. Mögliche ertragsteuerlich relevante Sachverhalte im Unternehmen

a) allgemein

– Beteiligungen

– Anlagevermögen

– Umlaufvermögen

– KESt (outbound)

– Quellensteuern und deren Anrechnung (inbound)

– Evidenzhaltung

– Steuerfreie Erträge

– Ausländische Betriebstätten

– Ergebnisabführungsverträge

– Zinsaufwand

– Lizenzaufwand

– Empfänger-Kenntnis (Lizenzen, Zinsen, Provisionen, Beneficial Owner)

– Permanente Abweichungen (zB Managergehälter)

– Prämien (insbesondere Forschungsprämie)

– Verrechnungspreisdokumentation

– Offenlegung von Treuhandverhältnissen

– Behördenauflagen (zB Umwelt)

– Patentklagen

– durch interne Revision aufgedeckte Malversationen

– Eingeleitete Kartellverfahren und Verstöße gegen das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

b) Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG betreffend:

– Abstimmung von Vorgruppenverlusten

– Verrechnung von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder (auch Betriebsstätten)

– Verlustrücktrag bei ausländischen Gruppenmitgliedern

– Gewinnermittlung im Ausland

c) Informationen im Zusammenhang mit anderen Ländern:

– Laufende MLCs, Simultan BPs, Joint Audits

– Rulings, APAs

– Verständigungsverfahren

– Gegenberichtigungsverfahren

2. Mögliche umsatzsteuerlich relevante Sachverhalte im Unternehmen

– Unternehmereigenschaft/Organschaft

– Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen (Buch- und Belegnachweise, grenzüberschreitende Reihen- und Dreiecksgeschäfte)

– Prüfung des Ortes der Lieferungen und Leistungen

– Anwendung des richtigen Steuersatzes

– Prüfung der Steuerschuldnerschaft gemäß Reverse Charge-Verfahren

– Abziehbarkeit der Vorsteuern (dem Grunde nach sowie Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen)

3. Mögliche Risikobereiche aufgrund von Maßnahmen mit potentiellem Einfluss auf die Datenqualität

Außerhalb rein steuertechnischer bzw. rechtlicher Belange sind Maßnahmen des Unternehmers zu adressieren, die möglicherweise eine Auswirkung auf die Qualität steuerlich relevanter Daten im Allgemeinen haben können. Die diesbezüglichen Risikofelder sind beispielsweise:

– Shared Service Centers (Errichtung, Outsourcing, laufender Betrieb)

– IT-Änderungen (zB Einführung, Systemwechsel, Upgrades)

– Verlagerung der Buchführung ins Ausland

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