SitzV § 6. Sitz des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge, BGBl. II Nr. 579/2020, gültig ab 01.01.2021
§ 6. Sitz des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge
Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge hat seinen Sitz in Wien.
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