SitzV § 2. Sitz des Finanzamtes für Großbetriebe, BGBl. II Nr. 579/2020, gültig ab 01.01.2021

§ 2. Sitz des Finanzamtes für Großbetriebe

Das Finanzamt für Großbetriebe hat seinen Sitz in Wien.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-77137