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SchZG 1996 § 2., BGBl. I Nr. 143/2001, gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2005

§ 2.

Anmeldung

(1) Die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikats hat beim Österreichischen Patentamt schriftlich zu erfolgen. Für jede Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von 218 € zu zahlen.

(2) Entspricht die Anmeldung nicht den vorgeschriebenen Erfordernissen, so ist der Anmelder aufzufordern, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Werden die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, so ist die Anmeldung zurückzuweisen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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MAAAA-77129