SWRV 2016 § 16. Inkrafttreten, BGBl. II Nr. 315/2015, gültig von 01.01.2016 bis 16.11.2016
5. Abschnitt Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 16. Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.
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