SchGO Wiener Börse (Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse) § 6. Unentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes, BGBl. II Nr. 230/2000, gültig ab 01.08.2000
II. Schiedsrichterkollegien
§ 6. Unentgeltlichkeit des Schiedsrichteramtes
Das Amt eines Schiedsrichters ist ein Ehrenamt und mit keinerlei Bezügen verbunden.
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