SchGO Wiener Börse (Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse) § 10. Bekanntmachung, BGBl. II Nr. 230/2000, gültig ab 01.08.2000
II. Schiedsrichterkollegien
§ 10. Bekanntmachung
Die Namen der bestellten Schiedsrichter sind in geeigneter Form bekannt zu machen und dem Landeshauptmann von Wien mitzuteilen.
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