TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Unterlagen zur Feststellung von Zweitwohnungsvorhaben § 4. § 4, LGBl.Nr. 16/1994, gültig ab 09.03.1994

§ 4. § 4

(1) Von der Vorlage einzelner der vorstehend genannten Unterlagen kann Abstand genommen werden, wenn dies nach der Lage des Falles zur Beurteilung, ob es sich um ein Zweitwohnungsvorhaben handelt, nicht erforderlich ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Größe oder Art des Bauvorhabens die Ausführung eines Zweitwohnungsvorhabens ausschließt.

(2) Die Behörde kann bei Ansuchen um die baubehördliche Bewilligung von Bauführungen die Vorlage bestimmter weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies nach den Umständen des Falles zur Beurteilung, ob es sich um ein Zweitwohnungsvorhaben handelt, erforderlich ist. Als solche Unterlagen kommen z. B. die Darstellung der Finanzierung im Zusammenhalt mit der Gestaltung der künftigen Eigentums- und Benützungsverhältnisse, die Angabe, ob und welche öffentlichen Förderungsmittel für das Bauvorhaben in Anspruch genommen werden sollen und des Vorliegens der Voraussetzungen hiefür, sowie, wenn besondere Umstände dies verlangen, auch die Vorlage von Belegen wie z. B. von Verträgen, die gewährleisten, daß die vorgesehene Benützung nicht nur zeitweiliger oder vorübergehender Natur sein wird, in Betracht.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAA-77116