§ 12. Inkrafttreten ab dem Gesetz LGBl Nr 65/2006novellierter Bestimmungen undÜbergangsbestimmungen dazu § 12
(1) Die § 1 Abs 1 und 3 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes 65/2006 treten mit in Kraft.
(2) Art IV des Gesetzes LGBl Nr 38/2003 wird aufgehoben.
(3) § 2 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 93/2008 tritt mit in Kraft.
(4) § 3 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2011 tritt mit in Kraft. Grundlage für die erstmalige Valorisierung ist der Verbraucherpreisindex für den Monat Juni 2011.
(5) Die § 1 Abs 1, 6 und 8 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 und die Aufhebung des § 10 treten mit in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Die Aufhebung des bisherigen § 6 Abs 3 steht im Verfassungsrang.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-77113