§ 5. Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) Die §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 39/2010 treten mit in Kraft.
(3) Die §§ 2 Abs 2 und 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 29/2018 treten mit in Kraft.
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