LStG. 1972 § 46., LGBl Nr 92/2001, gültig ab 01.10.2001

§ 46.

Die von einer Bezirksverwaltungsbehörde in Vollziehung dieses Gesetzes zu erlassenden Verordnungen sind mangels besonderer, gesetzlich vorgesehener Kundmachungsorgane in der "Salzburger Landes-Zeitung" mit der Wirkung kundzumachen, daß die Verordnung, sofern in ihr kein besonderer Wirksamkeitsbeginn bestimmt ist, mit dem Tag in Kraft tritt, der der Ausgabe des betreffenden Stückes der "Salzburger Landes-Zeitung" folgt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAA-77107