LStG. 1972 § 27. Von den Gemeindestraßen, LGBl.Nr. 119/1972, gültig ab 12.12.1972
V. Abschnitt
§ 27. Von den Gemeindestraßen
Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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