LStG. 1972 § 27., LGBl. Nr. 119/1972, gültig ab 12.12.1972

§ 27.

V. Abschnitt

Von den Gemeindestraßen

§ 27

Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.

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