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IBG 2015 § 1. Anwendungsbereich, LGBl Nr 78/2015, gültig ab 01.08.2015

§ 1. Anwendungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Gemeinden des Landes Salzburg mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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