8. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 35. Verweisungen auf Bundesrecht
Die in dieser Verordnung enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zum nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben.
1. Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl I Nr 127/2013;
2. Feuerungsanlagen-Verordnung, BGBl II Nr 331/1997; Verordnung BGBl II Nr 312/2011.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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MAAAA-77103