4. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 16. In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit in Kraft. Gleichzeitig tritt das Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen, LGBl Nr 71/1994, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 46 und 64/2001 außer Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen weiterzuführen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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