V. Behörden, Verfahren, Strafbestimmungen
§ 24a. Verweisung auf Bundesrecht
Die in diesem Gesetz enthaltene Verweisung auf die Gewerbeordnung 1994 gilt als Verweisung auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten Änderung, diese einschließend, erhalten hat: Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl Nr 194, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 111/2010.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
RAAAA-77094