V. Behörden, Verfahren, Strafbestimmungen
§ 24a. Verweisungen auf Bundesrecht
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf die Gewerbeordnung 1994 – GewO, BGBl Nr 194, gelten als solche auf die Fassung, die diese bis einschließlich der Novelle BGBl I Nr 82/2016 erhalten hat.
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