TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 § 21. Erhebungen über die Brandursache, LGBl Nr 118/1973, gültig ab 01.12.1973

IV. Maßnahmen nach Bränden

§ 21. Erhebungen über die Brandursache

Soweit möglich, ist schon während des Brandes, sonst nach dem Brand, von der Feuerpolizeibehörde wahrzunehmen, ob und welche brandgefährlichen Umstände oder Handlungen den Brand verursacht haben.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
RAAAA-77094