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Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung Anlage Erklärung gegenüber dem zur Reinigung des Kehrgegenstandes beauftragten Rauchfangkehrer über den Betrieb eines bestimmten Einzelofens für feste Brennstoffe an höchsten 30 Tagen im Kalenderjahr

Anlage Erklärung gegenüber dem zur Reinigung des Kehrgegenstandes beauftragten Rauchfangkehrer über den Betrieb eines bestimmten Einzelofens für feste Brennstoffe an höchsten 30 Tagen im Kalenderjahr

1. Angaben zur Person des oder der Verfügungsberechtigten:

Vor- und Zuname/Bezeichnung der juristischen Person: .........

..............................................................

Geburtsdatum (nur bei physischen Personen): ..................

Anschrift: ...................................................

..............................................................

2. Angaben zur Anlage:

Art des Einzelofens: Standort:

□ Küchenherd Gemeinde: ................

□ Kachelofen Straße: ..................

□ Kaminofen Hausnummer: ..............

□ Offener Kamin TOP: .....................

□ ................................. Aufstellungsraum: ........

3. Erklärung und Rechtsfolgen:

□ Ich erkläre/Wir erklären,

dass der unter Pkt 2 bezeichnete Einzelofen für feste

Brennstoffe an nicht mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr

betrieben wird. Die Erklärung gilt bis zum Widerruf. Ich

bin/Wir sind in Kenntnis davon, dass bei Zuwiderhandeln

gegen diese Erklärung vom Rauchfangkehrer Anzeige an die

Feuerpolizeibehörde erstattet werden kann. Auch bin ich/sind

wir in Kenntnis, dass ein erklärungswidriger Betrieb des

Einzelofens und die nicht mehrfache Reinigung von

Kehrgegenständen im Jahr gemäß der Salzburger

Feuerpolizeiordnung 1973 (§ 7 Abs 1 Z 3 lit b bis d) die

Sicherheit der Bewohner gefährden kann.

............., ............... .................................

Ort und Datum Unterschrift der erklärenden

Person(en)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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