Anlage Erklärung gegenüber dem zur Reinigung des Kehrgegenstandes beauftragten Rauchfangkehrer über den Betrieb eines bestimmten Einzelofens für feste Brennstoffe an höchsten 30 Tagen im Kalenderjahr
1. Angaben zur Person des oder der Verfügungsberechtigten:
Vor- und Zuname/Bezeichnung der juristischen Person: .........
..............................................................
Geburtsdatum (nur bei physischen Personen): ..................
Anschrift: ...................................................
..............................................................
2. Angaben zur Anlage:
Art des Einzelofens: Standort:
□ Küchenherd Gemeinde: ................
□ Kachelofen Straße: ..................
□ Kaminofen Hausnummer: ..............
□ Offener Kamin TOP: .....................
□ ................................. Aufstellungsraum: ........
3. Erklärung und Rechtsfolgen:
□ Ich erkläre/Wir erklären,
dass der unter Pkt 2 bezeichnete Einzelofen für feste
Brennstoffe an nicht mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr
betrieben wird. Die Erklärung gilt bis zum Widerruf. Ich
bin/Wir sind in Kenntnis davon, dass bei Zuwiderhandeln
gegen diese Erklärung vom Rauchfangkehrer Anzeige an die
Feuerpolizeibehörde erstattet werden kann. Auch bin ich/sind
wir in Kenntnis, dass ein erklärungswidriger Betrieb des
Einzelofens und die nicht mehrfache Reinigung von
Kehrgegenständen im Jahr gemäß der Salzburger
Feuerpolizeiordnung 1973 (§ 7 Abs 1 Z 3 lit b bis d) die
Sicherheit der Bewohner gefährden kann.
............., ............... .................................
Ort und Datum Unterschrift der erklärenden
Person(en)
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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