TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung § 1. Erklärungsformular, LGBl Nr 27/2012, gültig ab 15.03.2012

§ 1. Erklärungsformular

Für die im § 7 Abs 1 Z 3 lit a der Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 vorgesehene Erklärung der Verfügungsberechtigen, dass Einzelöfen für feste Brennstoffe an höchstens 30 Tagen im Kalenderjahr betrieben werden, ist das in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegte Formular zu verwenden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
HAAAA-77093