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S.BTV § 4. Umsetzungs- und Notifikationshinweise, LGBl Nr 55/2016, gültig von 01.07.2016 bis 30.09.2021

§ 4. Umsetzungs- und Notifikationshinweise

(1) Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1. Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, ABl Nr L 140 vom ;

2. Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl Nr L 315 vom ;

3. Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl Nr L 153 vom .

(2) In Vorbereitung dieser Verordnung ist das Verfahren auf Grund der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unter der Notifikationsnummer 2016/87/A durchgeführt worden.

(3) Soweit nach den Bestimmungen dieser Verordnung Önormen heranzuziehen sind, können auch gleichwertige europäische Normen oder gleichwertige Normen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz oder der Türkei herangezogen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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